„startup innovativ“ – Der Wettbewerb

Wettbewerb zur Förderung innovativer nicht-technologischer Gründungen

Im Zuge der Digitalisierung entwickeln sich zunehmend völlig neue Geschäftsideen, für die es noch keine Beispiele gibt, deren Durchsetzungskraft am Markt schwer eingeschätzt werden kann und deren Finanzierung von daher schwierig ist. Während es für den Anteil an solchen Geschäftsideen, die dazu Technologien neu- oder weiterentwickeln, bereits Förderinstrumente gibt (z.B. Innovationsfonds), gibt es dies noch nicht für innovative Geschäftsideen, die neue Technologien zwar nutzen, aber nicht weiterentwickeln. An diese Zielgruppe richtet sich das neue Förderangebot des Wirtschaftsministeriums „startup innovativ“.

Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung durch die Gewährung eines einmaligen Zuschusses. Der Zuschuss wird für den Zeitraum von 12 Monaten in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderbaren Kosten gewährt. Die Förderung liegt zwischen einer Mindestfördersumme von 10.000 Euro und einer Maximalfördersumme von 100.000 Euro pro Gründungsvorhaben. Zur Auswahl der zu fördernden Gründungen und Gründungsvorhaben dient ein Wettbewerbsverfahren. Nähere Informationen finden Sie hier.

Den Online-Bewerbungsantrag (Merkblatt zum Antrag) sowie die Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Teilnahmeschluss ist der 28. Februar 2019!

Die erste Bekanntgabe der Ergebnisse soll im Frühjahr 2019 erfolgen.
Für Rückfragen wenden Sie gerne an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Referat 8405, E-Mail gruendungsinitiative(at)mwvlw.rlp.de.

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